Präventionskurse nach § 20 SGB V
Yoga – von der Krankenkasse bezuschusst
Bis zu 100 % der Kursgebühren
Gutes für sich tun – und dabei von der Krankenkasse unterstützt werden:
Meine zertifizierten Yoga-Präventionskurse nach § 20 SGB V werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 100 % der Kursgebühren bezuschusst.
In einer Kombination aus achtsamer Bewegung, bewusster Atmung und mentaler Entspannung begleite ich Sie dabei, mehr Gelassenheit, Kraft und innere Ruhe in Ihren Alltag zu bringen – ganz ohne Leistungsdruck, dafür mit Leichtigkeit und Herz.
Unterrichtet wird Hatha Yoga: klassisch, sanft und geerdet. Der Kurs ist ein fester Block mit 10 aufeinanderfolgenden Terminen – so bauen die Stunden aufeinander auf und Sie sind in einer festen Gruppe unterwegs.
Was Sie erwartet
Drei Bausteine
- BewegungAchtsame Bewegung
- AtemBewusste Atmung
- RuheMentale Entspannung
Förderung
So funktioniert der Zuschuss
- GrundlageZertifizierter Präventionskurs nach § 20 SGB V
- ErstattungVon vielen gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 100 % der Kursgebühren bezuschusst
- OrtFuggerplatz 2/14, auf dem Oberdeck, Kaufering
Die genaue Höhe des Zuschusses legt Ihre Krankenkasse fest – fragen Sie dort am besten kurz nach.
Kurs im Überblick
Hatha Yoga als fester 10er-Block
- KursformHatha Yoga – klassisch, sanft und geerdet
- Umfang10 aufeinanderfolgende Termine
- Kursgebühr150,- € für den gesamten Block
- GültigkeitEntfällt – der Block läuft am Stück, es gibt keine Kartenlaufzeit
- ZuschussBis zu 100 % über § 20 SGB V
Anders als die frei einlösbare 10er Karte ist der Präventionskurs an feste Termine gebunden – das ist Voraussetzung für die Bezuschussung durch die Krankenkasse.
Mehr Gelassenheit im Alltag
Alle Konditionen finden Sie bei den Angeboten – bei Fragen zur Förderung melden Sie sich gerne direkt.