Präventionskurse nach § 20 SGB V

Yoga – von der Krankenkasse bezuschusst

Bis zu 100 % der Kursgebühren

Yogagruppe streckt die Arme im Sonnengruß nach oben

Gutes für sich tun – und dabei von der Krankenkasse unterstützt werden:

Meine zertifizierten Yoga-Präventionskurse nach § 20 SGB V werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 100 % der Kursgebühren bezuschusst.

In einer Kombination aus achtsamer Bewegung, bewusster Atmung und mentaler Entspannung begleite ich Sie dabei, mehr Gelassenheit, Kraft und innere Ruhe in Ihren Alltag zu bringen – ganz ohne Leistungsdruck, dafür mit Leichtigkeit und Herz.

Unterrichtet wird Hatha Yoga: klassisch, sanft und geerdet. Der Kurs ist ein fester Block mit 10 aufeinanderfolgenden Terminen – so bauen die Stunden aufeinander auf und Sie sind in einer festen Gruppe unterwegs.

Was Sie erwartet

Drei Bausteine

  • BewegungAchtsame Bewegung
  • AtemBewusste Atmung
  • RuheMentale Entspannung

Förderung

So funktioniert der Zuschuss

  • GrundlageZertifizierter Präventionskurs nach § 20 SGB V
  • ErstattungVon vielen gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 100 % der Kursgebühren bezuschusst
  • OrtFuggerplatz 2/14, auf dem Oberdeck, Kaufering

Die genaue Höhe des Zuschusses legt Ihre Krankenkasse fest – fragen Sie dort am besten kurz nach.

Kurs im Überblick

Hatha Yoga als fester 10er-Block

  • KursformHatha Yoga – klassisch, sanft und geerdet
  • Umfang10 aufeinanderfolgende Termine
  • Kursgebühr150,- € für den gesamten Block
  • GültigkeitEntfällt – der Block läuft am Stück, es gibt keine Kartenlaufzeit
  • ZuschussBis zu 100 % über § 20 SGB V

Anders als die frei einlösbare 10er Karte ist der Präventionskurs an feste Termine gebunden – das ist Voraussetzung für die Bezuschussung durch die Krankenkasse.

Mehr Gelassenheit im Alltag

Alle Konditionen finden Sie bei den Angeboten – bei Fragen zur Förderung melden Sie sich gerne direkt.

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